1. Allgemeines
(1) Der Ticketshop zum Erwerb von Handy-Tickets der Regensburger Verkehrsverbund GmbH (im Folgenden „RVV“ genannt) ist in die RVV-Apps für mobile Endgeräte integriert. Im RVV Ticketshop können ausgewählte Tarifprodukte online erworben werden. Die Nutzung des RVV Ticketshops erfolgt ausschließlich nach den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Handy-Ticket“ (im Folgenden „AGB“ genannt). Durch die Nutzung des RVV Ticketshops erklärt der Kunde sein Einverständnis mit allen nachfolgend getroffenen Regelungen.
(2) Diese AGB gelten für den Erwerb von Fahrkarten im RVV Ticketshop und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der RVV.
(3) Die RVV behält sich das Recht vor, die Informationen und die in diesen Informationen beschriebenen Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu korrigieren und/oder zu verbessern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Dies gilt ebenfalls für Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
(4) Soweit es in den nachfolgenden AGB an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweiligen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Die RVV bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services für den Verkauf über den Shop der RVV-App des IT-Dienstleister Mentz GmbH, Grillparzerstraße 18, 81675 München, und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“ genannt). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an den genannten Dienstleister übermittelt.
(6) Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
2. Anmeldung
(1) Um den e-Payment-Service für den Verkauf über den Shop der RVV-App nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte im RVV Ticketshop einmalig registrieren:
a. Name und vollständige Adresse
b. Geburtsdatum
c. E-mail-Adresse
d. gewünschte Zahlart
e. Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
f. Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlverfahren)
g. E-Mail Adresse Paypal Account
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
(3) Je nach Alter des Kunden kann die Nutzung des RVV Ticketshops eingeschränkt erfolgen: Die Nutzung des RVV Mobile-Shops steht ausschließlich voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen.
(4) Ein Anspruch auf Registrierung und Nutzung des RVV Ticketshops besteht nicht.
3. Bestellung und Vertragsabschluss
(1) Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(2) Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Betätigung des "Jetzt Kaufen"-Buttons in der RVV App.
(3) Der Vertragsabschluss kommt mit dem RVV zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z. B. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens.
(4) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des durch den Vertragsabschluss zustande gekommenen Ticketentgelts.
(5) Der Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig.
4. Ticketerwerb und Nutzung
(1) Der RVV Ticketshop ist über die RVV-App abrufbar. Die RVV-App kann für die Betriebssysteme iOS und Android kostenlos bezogen werden.
(2) Über den RVV Ticketshop werden aktuell gültige Tickets auf dem zum Ticketerwerb verwendeten Endgerät gespeichert und können dort jederzeit abgerufen werden. Über andere Endgeräte ist die Verwendung aktuell gültiger Tickets nicht möglich. Streifen-Ticket-Guthaben stellen kein aktuell gültiges Ticket dar. Sie können zur Nutzung bei bestehender Internetverbindung in ein aktuell gültiges Ticket gewandelt werden.
(3) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für eine ausreichende Hard- und Softwareausstattung zu sorgen, mit der die RVV-App und der RVV Ticketshop angezeigt und bedient werden können.
(4) Die Tickets gelten, soweit sie nicht mit einem bestimmten Gültigkeitszeitraum versehen sind, zum sofortigen Fahrtantritt.
(5) Eine Rückerstattung, Stornierung oder ein Umtausch von Handy-Tickets ist nicht möglich.
(6) Handy-Tickets sind nach Aufforderung des Betriebspersonals so vorzuzeigen, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar und überprüfbar sind.
(7) Das Handy-Ticket gilt nur in Verbindung mit dem geforderten Kontrollmedium (offizielles Ausweisdokument) als gültiger Fahrausweis. Ein Erwerb nach Fahrtantritt ist nicht gestattet. Bei der Fahrausweiskontrolle hat der Nutzer das Ticket auf dem Endgerät sichtbar zu machen. Dem Prüfpersonal ist das Endgerät zu Prüfzwecken auf Anforderung auszuhändigen.
(8) Nach Fahrtantritt über den RVV Ticketshop erworbene oder aktivierte Tickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungs- und Tarifbestimmungen wird in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.
(9) Kann der Nutzer den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des verwendeten Endgerätes, auf dem das Ticket anzuzeigen ist, nicht erbringen (z.B. infolge technischer Störungen, leerer Akku, etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungs- und Tarifbestimmungen geahndet.
(10) Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des RVV Ticketshops oder eines fehlerhaften bzw. unvollständigen Downloads des Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, über die für den Ticketerwerb notwendige Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite zu verfügen. Auch die Nutzung von Streifen-Tickets bzw. bereits erworbener Streifen-Ticket-Guthaben erfordert eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite.
(11) Der Nutzer muss sich im Vorfeld über die Kompatibilität seines Endgerätes informieren. Ist eine einwandfreie Darstellung des Tickets nicht möglich, besitzt das Ticket keine Gültigkeit.
(12) Der RVV und die mit ihm verbundenen Dienstleister übernehmen keine Kosten, welche dem Kunden mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung der im RVV Ticketshop bereitgestellten Produkte entstehen. Dies gilt für Transaktionskosten der Kreditinstitute sowie für sämtliche Kosten der Telekommunikation.
(13) Die Bestellbestätigungs-E-Mail gilt nicht als Rechnung und berechtigt demnach nicht zum Vorsteuerabzug. Die Rechnung kann in der RVV App durch Aufruf des jeweiligen Tickets in der Rubrik "Meine Tickets" heruntergeladen werden.
5. Widerrufsbelehrung
(1) Der Kunde hat kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht für die gekauften Handy-/OnlineTickets, da gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB die Vorschriften für Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Verträge über die Beförderung von Personen finden. Gekaufte Handy-/OnlineTickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden, da diese mehrfach verwendet werden könnten und/oder sofort zur Nutzung gültig sein könnten bzw. sind.
6. Zahlung
(1) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
(2) Der Kunde kann für Bestellungen im Webshop zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:
a. Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
b. Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder AMEX)
c. Abrechnung über Paypal
(3) Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht.
6.1 Einzug
(1) Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Bankkontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
(2) Der Kunde hat die Umsatzübersicht und die Abrechnung (im Falle von SEPA-Lastschriftverfahren ist das der Kontoauszug, im Falle von Kreditkartenverfahren ist das die Kreditkartenabrechnung, im Falle von Paypal die E-Mail der Kaufbestätigung von Paypal) sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs Wochen nach zur Verfügungsstellung der Abrechnung gegenüber der RVV vorzubringen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Kunde wird in den Umsatzübersichten auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
6.2 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
(1) Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(4) Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurück schicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
(5) LogPay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).
6.3 Zahlung per Kreditkarte
(1) Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und AMEX möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
(2) Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder AMEX)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
(3) Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an das kreditkartenausgebende Institut übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
(4) Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
(5) Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
(6) Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht.
(7) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(8) Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Webshop einsehen und abrufen.
6.4 Zahlung per Paypal
(1) Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
7. Haftung für Hard- und Softwareschäden
(1) Transaktionen, die durch falsch installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer auf der Serverseite vollständig und erfolgreich abgelaufen ist. Die RVV übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch das Nutzen des RVV Ticketshops ausgelöst werden könnten, es sei denn, dass diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des RVV bzw. ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. Der RVV bzw. ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften im selben Umfang nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.
8. Datenschutz
(1) Es gilt die Datenschutzerklärung der RVV-App mit integriertem Ticketshop.
9. Schlichtung
(1) Die RVV weist darauf hin, dass sie nicht verpflichtet ist, bei Streitigkeiten aus in diesem RVV Ticketshop zustande gekommenen Rechtsbeziehungen oder über dessen Bestehen mit Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (Verbraucher) sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes.
Die Europäische Union hat für die außergerichtliche Beilegung für Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen mit Verbrauchern eine Online-Streitbeilegungs-Plattform eingerichtet. Die Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die e-Mail-Adresse des RVV Ticketshops lautet: shop@rvv.de
(2) Die RVV ist jedoch freiwillig der söp, Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V., beigetreten und hat hierdurch ihre grundsätzliche Bereitschaft für ein Schlichtungsverfahren erklärt. Sollte der Kunde mit der Bearbeitung seiner Anfrage unzufrieden sein, kann er sich jederzeit an die söp wenden:
söp – Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
http://www.soep-online.de
10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, sollte eine Lücke bestehen oder sollte sich eine Bestimmung als undurchführbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und der restlichen AGB im Ganzen unberührt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig - Regensburg.