Mitnahme von E-Scootern (Mobilitätshilfen)

Mitnahmeregelungen für einsitzige Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb.

Elektrorollstühle werden selbstverständlich auch ohne Pass oder Plakette befördert.

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Bedingungen für den E-Scooter-Pass

  • Besitz eines Schwerbehindertenausweises (mindestens Merkzeichen "G"). Alternativ: Kostenübernahmeerklärung des eingesetzen E-Scooters durch die Krankenkasse
  • E-Scooter-Nutzende müssen in der Lage sein den E-Scooter sicher zu beherrschen, selbständig rückwärts in den Bus einfahren zu können, die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche vorzunehmen und die Ausfahrt aus dem Bus zu bewekstelligen.
  • Der E-Scooter-Pass ist auf 3 Jahre befristet. Mit Ablauf der Erlaubnis ist eine erneute Schulung und Prüfung erforderlich. 

Bedingungen für die E-Scooter-Plakette

Der E-Scooter-Hersteller muss in der Bedienungsanleitung ausdrücklich eine Freigabe zur Mitnahme des E-Scooters mit aufsitzender Person in geeigneten Linienbussen des ÖPNV bei rückwärtiger Aufstellung an einem Rollstuhlplatz gemäß der nachfolgend genannten Kriterien erteilen, sofern die im  Gutachten der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen (STUVA) „Ergänzende technische Fragen zur Untersuchung der Mitnahmemöglichkeiten von Elektromobilen (E-Scootern) in Linienbussen“ vom 21. Oktober 2016 festgelegten Kriterien erfüllt sind.

Mindestanforderungen an den E-Scooter

  • Gesamtlänge von 1200 mm
  • 4-rädriges Fahrzeug
  • Grenzwert für die Gesamtmasse des E-Scooters (Leergewicht plus Körpergewicht und Zuladung) 300 kg
  • Zulassung für auf den E-Scooter mit aufsitzender Person bei rückwärtsgerichteter Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 g bei Gefahrbremsung bzw. 0,5 g Querkräfte bei Kurvenfahrt
  • Gewährleistung der Standsicherheit durch ein Bremssystem, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammenwirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann (z. B. gesonderte Feststellbremse)
  • ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit des E-Scooters, um über eine mit maximal 12 % geneigte Rampe in den Bus ein‐ und ausfahren zu können.
  • Eignung für Rückwärtseinfahrt in den Linienbus
  • Der E-Scooter darf über keine zusätzlichen Anbauten verfügen, die die rückwärtige Aufstellung unmittelbar an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern oder einschränken.
  • Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme in Fahrzeugen des ÖPNV muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden.

Schulungen und Prüfungen

Die Organisation der Schulungen erfolgt zentral durch den RVV. Der E-Scooter-Pass und die E-Scooter-Plakette werden zum Schulungstermin vor Ort ausgestellt. Die Teilnahme an Schulung und Prüfung sowie der E-Scooter-Pass und die E-Scooter-Plakette sind kostenlos.

Die Termine und Orte der Schulungen erfahren Sie in unserem Kundenzentrum.

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