In Zügen
Für die Beförderung von Fahrrädern in Zügen gelten ausschließlich die Beförderungsbestimmungen und Tarife der jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Welcher Tarif gilt, kann auf den jeweligen Websites eingesehen werden (www.agilis.de | www.bahn.de | www.laenderbahn.com)
In Linienbussen im RVV-Gebiet
Wir nehmen Vierbeiner und Co. kostenlos mit - unter folgenden Bedingungen:
- Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person (ab dem 12. Lebensjahr) und unter Einhaltung der Leinenpflicht befördert. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
- Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, werden immer befördert.
- Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden. Das Fahrpersonal kann von der Verpflichtung, sonstige Tiere in Behältern unterzubringen, im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
- Tiere, die ihrer Natur nach als gefährlich angesehen werden und Tiere, die bei Fahrgästen Angst oder Ekel erregen können, sind auch bei Unterbringung in Behältern von der Beförderung ausgeschlossen.
- Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
- Der Fahrgast hat mitgeführte Tiere so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.
- Unsere Busfahrerinnen und Busfahrer entscheiden im Einzelfall, ob Tiere zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
- Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.